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   BVerwG, 04.11.1994 - 9 C 238.94   

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https://dejure.org/1994,18789
BVerwG, 04.11.1994 - 9 C 238.94 (https://dejure.org/1994,18789)
BVerwG, Entscheidung vom 04.11.1994 - 9 C 238.94 (https://dejure.org/1994,18789)
BVerwG, Entscheidung vom 04. November 1994 - 9 C 238.94 (https://dejure.org/1994,18789)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Asylantrag unerlaubt ausgereister vietnamesischer Vertragsarbeitnehmer aus der früheren CSFR - Drohende Strafbarkeit wegen "Republikflucht" in Vietnam - Prüfung der Zumutbarkeit einer Rückkehr nach Vietnam - Straffreiheitsgarantie auf Grund des mit Vietnam geschlossenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1994 - 9 C 238.94
    Es ist daher verletzt, wenn ein Gericht von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, es insbesondere Umstände übergeht, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen (Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - mit weiteren Nachweisen - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).
  • BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84

    Erstattung von Abschiebungskosten - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1994 - 9 C 238.94
    Vielmehr ist grundsätzlich davon auszugehen, daß das Gericht seiner Pflicht aus § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO genügt und seiner Entscheidung das Vorbringen der Beteiligten sowie den festgestellten Sachverhalt vollständig und richtig zugrunde gelegt hat (BVerwG, Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 183 und Urteil vom 25. Juni 1992 - BVerwG 3 C 16.90 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 68).
  • BVerwG, 25.06.1992 - 3 C 16.90

    Feststellung von Schäden an Grundvermögen zum Lastenausgleich - Deutsche

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1994 - 9 C 238.94
    Vielmehr ist grundsätzlich davon auszugehen, daß das Gericht seiner Pflicht aus § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO genügt und seiner Entscheidung das Vorbringen der Beteiligten sowie den festgestellten Sachverhalt vollständig und richtig zugrunde gelegt hat (BVerwG, Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 183 und Urteil vom 25. Juni 1992 - BVerwG 3 C 16.90 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 68).
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